Forschungsprämie: Abzugsfähigkeit von Managergehältern
Mit der aktuellen Novelle der Forschungsprämienverordnung (FoPV) hat das Finanzministerium auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) reagiert.
Mit der aktuellen Novelle der Forschungsprämienverordnung (FoPV) hat das Finanzministerium auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) reagiert.
Damit sich Mehrarbeit wieder lohnt, gelten seit 1.1.2026 neue steuerliche Regelungen für Überstundenzuschläge und das Feiertagsarbeitsentgelt.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellte klar, dass das Abzugsverbot für das Entgelt von Arbeits- oder Werkleistungen, soweit sie den Betrag von € 500.000 pro Person übersteigen, nicht auf die Forschungsprämie anwendbar ist.
Kürzlich befasste sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Frage, wie Zuschüsse einer Gebietskörperschaft zur Verlustdeckung an ein Unternehmen, das öffentliche Personenverkehrsdienste erbringt, umsatzsteuerlich einzuordnen sind.
Erwirbt ein Unternehmer einen gebrauchten Gegenstand ohne Vorsteuerabzug von Privaten, setzt diesen dann instand und veräußert ihn weiter, kann er auf diesen Umsatz unter bestimmten Voraussetzungen die umsatzsteuerliche Differenzbesteuerung anwenden.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) stellt klar, dass Verluste aus Wechselkursschwankungen eines Fremdwährungskredits, der zur Finanzierung einer vermieteten Liegenschaft aufgenommen wurde, nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
Eine fehlende E-Mail-Benachrichtigung über einen neu eingelangten Bescheid in der FinanzOnline-Databox beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit der elektronischen Zustellung.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat zur Frage, ob die Vereinfachungsregel für Dreiecksgeschäfte ab der nachträglichen Ausstellung einer korrekten Rechnung „von nun an“ anwendbar ist, den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) angerufen.
Eine Option, die sich ausschließlich auf den über die Anzahlung hinausgehenden Vermietungsumsatz beschränkt, ist aufgrund der Unteilbarkeit der Umsätze laut Bundesfinanzgericht (BFG) nicht möglich.
Das Bundesfinanzgericht hat bestätigt, dass der Anteil von Grund und Boden bei einer vermieteten Eigentumswohnung nicht pauschal in Höhe von 20% nach der Grundanteilverordnung angesetzt werden muss, wenn die tatsächlichen Verhältnisse deutlich davon abweichen.