Abgabenfestsetzung und 10-jährige Verjährungsfrist
Auch eine grob fahrlässige Abgabenverkürzung bewirkt keine Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre.
Auch eine grob fahrlässige Abgabenverkürzung bewirkt keine Verlängerung der Verjährungsfrist auf zehn Jahre.
Die Berichtigung einer fehlerhaften Rechnung kann auch erfolgen, wenn für die ursprüngliche Steuerfestsetzung bereits Festsetzungsverjährung eingetreten ist.
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei der Lieferung oder der erstmaligen Zulassung von Personenkraftwagen, Motorrädern und Quads in Österreich fällig wird. Davon ausgenommen können Kraftfahrzeuge sein, die als Oldtimer einzustufen sind.
Sozialversicherungsbeiträge sind auch dann Betriebsausgaben des Gesellschafter-Geschäftsführers im Rahmen seiner Basispauschalierung, wenn deren Bezahlung durch die GmbH erfolgt.