Geringfügiger Fehler bei Rechnungsadresse
Geringflügige Mängel einer Rechnung führen nicht zum Verlust des Vorsteuerabzugs, sofern die Möglichkeit der eindeutigen Rechnungszuordnung zum Leistungsempfänger gewährleistet ist. Ein Unternehmer ist zumeist zum Abzug der an ihn verrechneten…