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Gericht

Ordinationsräumlichkeiten im Wohnungsverband Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Ordinationsräumlichkeiten im Wohnungsverband

Aufwendungen für Ordinations- oder Therapieräumlichkeiten eines Arztes im Wohnungsverband sind steuerlich abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer unbedingt notwendig und es auch nahezu ausschließlich beruflich genutzt und entsprechend eingerichtet wird.

VwGH-Urteil zu Liebhaberei und Vermietung Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

VwGH-Urteil zu Liebhaberei und Vermietung

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) ist für jedes Mietobjekt gesondert zu untersuchen, ob es eine Einkunftsquelle bildet. Dies gilt auch für verschiedene, wenn auch im selben Haus gelegene Eigentumswohnungen, wenn diese an unterschiedliche Personen vermietet sind.

Haftung des GmbH-Geschäftsführers Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Haftung des GmbH-Geschäftsführers

Der Geschäftsführer einer GmbH hat bei der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit diverse Rechts- und Haftungsfragen zu beachten. Er kann etwa persönlich für die Abfuhr der Abgaben der GmbH zur Haftung herangezogen werden.

Rechte und Pflichten eines Zeugen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Rechte und Pflichten eines Zeugen

Das Finanzamt ist zur Erfüllung seiner Aufgaben berechtigt, Auskunft über alle für die Erhebung von Abgaben maßgebenden Tatsachen zu verlangen. Die Auskunftspflicht trifft jedermann, selbst wenn es sich nicht um die persönliche Abgabepflicht handelt.

Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Übergang der Steuerschuld bei Bauleistungen

Der Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Leistungsempfänger ist eine Abweichung von der Grundregel, dass der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer schuldet. Diese Ausnahmeregelungen werden immer umfangreicher.

Aufteilung von gemischt genutzten Gebäuden Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Aufteilung von gemischt genutzten Gebäuden

Werden unbewegliche Wirtschaftsgüter sowohl betrieblich als auch privat genutzt, wie etwa ein Gebäude, welches für den Betrieb als auch für die privaten Wohnbedürfnisse genutzt wird, dürfen die Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Gebäude nur entsprechend der anteiligen betrieblichen Nutzung steuermindernd geltend gemacht werden.

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