Vereinbarungen über Bauleistungen sind unbeachtlich
Der Verwaltungsgerichtshof hat den Spielraum zur Definition von Bauleistungen eingeschränkt.
Der Verwaltungsgerichtshof hat den Spielraum zur Definition von Bauleistungen eingeschränkt.
Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts (BFG) gilt der Freibetrag für begünstigte Vereine nicht für Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Grundstücksveräußerungen.
Vermutet die Finanz eine Privatnutzung des betrieblichen KFZ durch eine der GmbH nahestehenden Person, kann sie einen steuerpflichtigen Sachbezug dafür ansetzen.
Laut Bundesfinanzgericht bleibt die Unternehmeridentität und damit das Recht auf USt-Option im Falle einer Gesamtrechtsnachfolge erhalten.