Auch Vereine unterliegen dem WiEReG
Das Gesetz sieht für Vereine eine zumindest jährliche Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer vor.
Das Gesetz sieht für Vereine eine zumindest jährliche Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer vor.
Den Unternehmenswert des eigenen Betriebes zu kennen stärkt die Verhandlungsmacht und kann in Gesprächen mit Banken und weiteren Fremdkapitalgebern ein großer Vorteil sein.
In Zeiten der Krise sind viele Unternehmen gezwungen Maßnahmen zu ergreifen, um ihre finanzielle und bilanzmäßige Situation zu verbessern. Hat der Gesellschafter seiner GmbH etwa ein Darlehen zur Verfügung gestellt, so besteht für ihn die Möglichkeit, auf seine Forderung zugunsten der Gesellschaft zu verzichten, um so die Eigenkapitalsituation der GmbH zu verbessern.
Rechnungslegungspflichtige Unternehmen oder Unternehmen, die freiwillige Bücher führen, müssen jährlich eine Inventur durchführen. Inventur ist die Tätigkeit der körperlichen Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden durch Zählen, Messen, Wiegen zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Unternehmen.