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Gesellschaften

Übernommene Schulden als Grunderwerbsteuer-Gegenleistung Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Übernommene Schulden als Grunderwerbsteuer-Gegenleistung

Bei der Übertragung von Grundstücken wird die anfallende Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, mindestens jedoch vom Grundstückswert berechnet. Auch übernommene Schulden können Teil dieser Gegenleistung sein. Dies gilt auch für Schulden, bei welchen nur eine im Innenverhältnis wirkende Erfüllungsübernahme vereinbart wurde.

Erwerbergruppe und Immobiliengesellschaft Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Erwerbergruppe und Immobiliengesellschaft

Das Budgetbegleitgesetz 2025 sieht erhebliche Verschärfungen im Bereich der Grunderwerbsteuer bei Übertragungen von Anteilen an Gesellschaften, zu deren Vermögen Grundstücke gehören, vor. Dabei wurden zwei neue Begriffe eingeführt: Erwerbergruppe und Immobiliengesellschaft.

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