Übermittlung von Jahresabschlüssen beim Firmenbuch
Durch eine Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr kommt es zu Anpassungen der Formvorschriften für die Einreichung der Abschlüsse.
Durch eine Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr kommt es zu Anpassungen der Formvorschriften für die Einreichung der Abschlüsse.
Das Budgetbegleitgesetz 2025 sieht erhebliche Verschärfungen im Bereich der Grunderwerbsteuer bei Übertragungen von Anteilen an Gesellschaften, zu deren Vermögen Grundstücke gehören, vor. Dabei wurden zwei neue Begriffe eingeführt: Erwerbergruppe und Immobiliengesellschaft.
Weisen Rechnungen Umsatzsteuer aus, obwohl keine Leistungen erbracht wurden, so handelt es sich dabei um Scheinrechnungen. Die in solchen Scheinrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer muss vom Rechnungsaussteller abgeführt werden, während dem Rechnungsempfänger kein Vorsteuerabzug zusteht.
Der Nationalrat hat die Ausweitung der Grunderwerbsteuerpflicht und die Einführung eines Umwidmungszuschlags beschlossen. Die neuen Regelungen treten bereits ab 1.7.2025 in Kraft.