Wirtschaftliche-Eigentümer-Register – Neue Fristen!
Die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer bei GmbH, AG, OG, KG, Verein, Privatstiftung, etc. hat bis spätestens 15.8.2018 bei einer zulässige Nachfrist bis 15.11.2018 zu erfolgen.
Die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer bei GmbH, AG, OG, KG, Verein, Privatstiftung, etc. hat bis spätestens 15.8.2018 bei einer zulässige Nachfrist bis 15.11.2018 zu erfolgen.
Ob Wirtschaftstreuhänder, Gewerbetreibender, Notar oder Rechtsanwalt – Angehörige dieser und anderer Berufsstände haben seit 2017 umfassende neue Regelungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beachten. Das Themen- und Risikobewusstsein…
Die Wahl der Rechtsform wird vor allem von den persönlichen Interessen der Unternehmer, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den betriebswirtschaftlichen Anforderungen beeinflusst. Verändern sich diese, kann in manchen Fällen eine Änderung der Rechtsform sinnvoll sein.
Unentgeltliche Zuwendungen an Privatstiftungen unterliegen einer Stiftungseingangssteuer in Höhe von 2,5%. Abhängig von der Art der jeweiligen Vermögenszuwendung sind im Einzelfall steuerliche Besonderheiten zu beachten.