Einschränkung bei der Verwertung von Verlusten
Für Betriebe, die unkörperliche Wirtschaftsgüter verwalten, oder für Beteiligung, bei denen das
Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht, kann ein Verlustabzug ausgeschlossen
werden.
Für Betriebe, die unkörperliche Wirtschaftsgüter verwalten, oder für Beteiligung, bei denen das
Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht, kann ein Verlustabzug ausgeschlossen
werden.
Infolge der Corona-Krise kann sich die steueroptimale Gestaltung der Unternehmensgruppe durch
ungeplant anfallende Verluste ändern.
Hinzurechnungsbesteuerung ist auch dann möglich, wenn Gewinne in der ausländischen
Tochtergesellschaft thesauriert werden.
Kurz vor dem Jahresende sollten nochmals alle Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis 2020 zu
gestalten und zu optimieren, überprüft werden. Folgende ausgewählte Steuertipps können
Unternehmern dabei als Entscheidungshilfe dienen.