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Gesellschaften

Verlängerung von Aufstellungs- und Firmenbuch-Offenlegungsfristen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Verlängerung von Aufstellungs- und Firmenbuch-Offenlegungsfristen

Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise GmbHs und AGs, müssen binnen spätestens fünf
Monaten nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss aufstellen und spätestens neun Monate
nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch (elektronisch) einreichen und
offenlegen.

Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Grunderwerbsteuer bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Nicht nur die Übertragung eines Grundstückes, etwa durch Kaufverträge und Schenkungen,
kann Grunderwerbsteuer (GrESt) auslösen, sondern auch die Übertragung von
Gesellschaftsanteilen an einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft, soweit ein
Grundstück zum Vermögen der Gesellschaft gehört.

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