Vorsteuerabzugsverbot für Luxusimmobilien
Für nach dem 31.12.2025 erworbene, besonders repräsentative Immobilien, entfällt die Umsatzsteuerpflicht aus der Vermietung, aber auch der Vorsteuerabzug.
Für nach dem 31.12.2025 erworbene, besonders repräsentative Immobilien, entfällt die Umsatzsteuerpflicht aus der Vermietung, aber auch der Vorsteuerabzug.
Bildungsleistungen sind steuerbefreit. Anbieter solcher Leistungen können jedoch auf diese Befreiung verzichten und Vorsteuerabzug geltend machen.
Mit dem Beschluss des Nachhaltigkeitsberichtsgesetzes (NaBeG) hat das Parlament die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in österreichisches Recht überführt und die Berichtspflichten für bestimmte Unternehmen deutlich ausgeweitet.
Damit sich Mehrarbeit wieder lohnt, gelten seit 1.1.2026 neue steuerliche Regelungen für Überstundenzuschläge und das Feiertagsarbeitsentgelt.
Seit 1.1.2026 gelten neue Regelungen für freie Dienstnehmer. Dazu zählen gesetzlich festgelegte Kündigungsfristen und -termine, die Möglichkeit der Einbeziehung freier Dienstnehmer in Kollektivverträge sowie eine Pflicht zur Ausstellung von erweiterten Dienstzetteln.
Im Tourismus ist für die Beherbergung von Gästen eine sogenannte Ortstaxe abzuführen. Die Bestimmungen zur Ortstaxe sind nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern werden auf Landesebene erlassen. In den Bundesländern Wien, Burgenland und Kärnten soll die Ortstaxe im Jahr 2026 erhöht werden.
Das Amtsgeheimnis wurde abgeschafft und gleichzeitig die Informationsverpflichtung eingeführt. Auf das sogenannte Steuergeheimnis hat die Gesetzesänderung wohl wenig Auswirkung.
Mit 1.7.2025 wurde das amtliche Kilometergeld für einspurige Fahrzeuge von € 0,50 pro Kilometer auf € 0,25 gesenkt. Damit wird die mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 eingeführte Erhöhung wieder rückgängig gemacht.
Bei der Übertragung von Grundstücken wird die anfallende Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, mindestens jedoch vom Grundstückswert berechnet. Auch übernommene Schulden können Teil dieser Gegenleistung sein. Dies gilt auch für Schulden, bei welchen nur eine im Innenverhältnis wirkende Erfüllungsübernahme vereinbart wurde.
Am 1.10.2025 treten Änderungen im Bereich des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) in Kraft. Sie bringen vor allem weitere Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit Treuhandschaftsvereinbarungen.