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Gesetze

Steuerfreiheit für Corona-Zuschüsse Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Steuerfreiheit für Corona-Zuschüsse

Mit dem Beschluss des 3. Corona-Gesetzes wurde klargestellt, dass Zuschüsse im Rahmen der Bewältigung der Corona-Krise einkommensteuerfrei sind.

Abbau von Urlaub und Zeitausgleich Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Abbau von Urlaub und Zeitausgleich

Arbeitgeber können von Arbeitnehmern den Abbau von Urlaub und Zeitausgleich einseitig verlangen, wenn sie von Betriebsschließungen oder Betriebseinschränkungen betroffen sind.

COVID-19 – Altersteilzeit Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

COVID-19 – Altersteilzeit

Unterbrechung des Dienstverhältnisses als Folge von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 schaden der vereinbarten Altersteilzeit nicht.

Wer bekommt Auskunft aus dem Finanzstrafregister? Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Wer bekommt Auskunft aus dem Finanzstrafregister?

Auskünfte aus dem Finanzstrafregister sind für finanzstrafrechtliche Zwecke allen Finanzstrafbehörden, Strafgerichten und Staatsanwaltschaften, dem Bundesfinanzgericht sowie dem Bundesministerium für Finanzen zu erteilen.

Änderungen bei der Werbeabgabe ab 1.1.2020 Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Änderungen bei der Werbeabgabe ab 1.1.2020

Bei der Werbeabgabe wurden Vorteile für Unternehmen beschlossen, deren werbeabgabenpflichtige Entgelte € 10.000 pro Jahr nicht übersteigen. Unternehmen, deren werbeabgabenpflichtige Umsätze diesen Wert insbesondere unterjährig übersteigen, müssen hingegen mit einem höheren Verwaltungsaufwand rechnen.

Bezahlung von Strafen eines Dienstnehmers Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Bezahlung von Strafen eines Dienstnehmers

Strafen und Geldbußen, die von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder den Organen der EU verhängt werden, sind steuerlich sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Arbeitnehmer nicht abzugsfähig.

Eingeschränkte Strafmöglichkeit bei Lohn- und Sozialdumping Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Eingeschränkte Strafmöglichkeit bei Lohn- und Sozialdumping

Im Falle der Nichtbereithaltung bzw. ‑stellung von Lohnunterlagen darf nur mehr eine einzige Geldstrafe bis zum gesetzlich vorgesehenen Höchstmaß verhängt werden, auch wenn es um die Lohnunterlagen mehrerer Arbeitnehmer geht.

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