Verteilung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
Um Schwankungen des Einkommens aufgrund äußerer Einflüsse abzumildern, können Land- und
Forstwirte unter gewissen Voraussetzungen eine Verteilung des Gewinns auf drei Jahre
beantragen.
Um Schwankungen des Einkommens aufgrund äußerer Einflüsse abzumildern, können Land- und
Forstwirte unter gewissen Voraussetzungen eine Verteilung des Gewinns auf drei Jahre
beantragen.
Strafen und Geldbußen, die von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Organen der EU
verhängt werden, sind steuerlich nicht abzugsfähig. Dagegen sind Schadensersatzzahlungen,
die ein Dienstnehmer für sein Verhalten an den Arbeitgeber leisten muss, als Werbungskosten
abzugsfähig.
Ab 1.9.2021 gelten Anpassungen an die Entsenderichtlinie der EU. Zudem wurden
Strafbestimmungen neu geregelt, wodurch die Bestrafung „pro Arbeitnehmer“ entfällt.
Mit dem Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19
Pandemie (CFPG) wird die nachträgliche Kontrolle der unterschiedlichen Förderungen zur
Bewältigung der COVID-19 Krise ermöglicht.