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Gesetze

Übernommene Schulden als Grunderwerbsteuer-Gegenleistung

Übernommene Schulden als Grunderwerbsteuer-Gegenleistung

Tax Austria 22. September 2025 1183 3 min read
Bei der Übertragung von Grundstücken wird die anfallende Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, mindestens jedoch vom Grundstückswert berechnet. Auch übernommene Schulden können Teil dieser Gegenleistung sein. Dies gilt auch für Schulden, bei welchen nur eine im Innenverhältnis wirkende Erfüllungsübernahme vereinbart wurde.
Ausweitung der Offenlegungspflicht ab 1.10.2025

Ausweitung der Offenlegungspflicht ab 1.10.2025

Tax Austria 22. September 2025 1148 3 min read
Am 1.10.2025 treten Änderungen im Bereich des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes (WiEReG) in Kraft. Sie bringen vor allem weitere Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit Treuhandschaftsvereinbarungen.
Erwerbergruppe und Immobiliengesellschaft

Erwerbergruppe und Immobiliengesellschaft

Tax Austria 21. Juli 2025 1322 3 min read
Das Budgetbegleitgesetz 2025 sieht erhebliche Verschärfungen im Bereich der Grunderwerbsteuer bei Übertragungen von Anteilen an Gesellschaften, zu deren Vermögen Grundstücke gehören, vor. Dabei wurden zwei neue Begriffe eingeführt: Erwerbergruppe und Immobiliengesellschaft.
Scheinrechnungen: Kein Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger

Scheinrechnungen: Kein Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger

Tax Austria 21. Juli 2025 1242 3 min read
Weisen Rechnungen Umsatzsteuer aus, obwohl keine Leistungen erbracht wurden, so handelt es sich dabei um Scheinrechnungen. Die in solchen Scheinrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer muss vom Rechnungsaussteller abgeführt werden, während dem Rechnungsempfänger kein Vorsteuerabzug zusteht.
Antrag auf Verlängerung der Spendenbegünstigung für Vereine

Antrag auf Verlängerung der Spendenbegünstigung für Vereine

Tax Austria 24. Juni 2025 912 3 min read
Für die Spendenbegünstigung von Vereinen sind formelle Voraussetzungen zu erfüllen, insbesondere ist eine bereits bestehende Spendenbegünstigung jährlich zu verlängern.
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