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Gesetze

Keine NoVA bei Oldtimern Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Keine NoVA bei Oldtimern

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei der Lieferung oder der erstmaligen Zulassung von Personenkraftwagen, Motorrädern und Quads in Österreich fällig wird. Davon ausgenommen können Kraftfahrzeuge sein, die als Oldtimer einzustufen sind.

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