Vorsteuerabzugsverbot für Luxusimmobilien
Für nach dem 31.12.2025 erworbene, besonders repräsentative Immobilien, entfällt die Umsatzsteuerpflicht aus der Vermietung, aber auch der Vorsteuerabzug.
Für nach dem 31.12.2025 erworbene, besonders repräsentative Immobilien, entfällt die Umsatzsteuerpflicht aus der Vermietung, aber auch der Vorsteuerabzug.
2026 sind bei der Vermietung von Grundstücken Wahlrechte beim Ansatz der Abschreibungsbasis vorgesehen, die sich langfristig auch auf Veräußerungen auswirken können.
Eine Option, die sich ausschließlich auf den über die Anzahlung hinausgehenden Vermietungsumsatz beschränkt, ist aufgrund der Unteilbarkeit der Umsätze laut Bundesfinanzgericht (BFG) nicht möglich.
Die Bundesregierung möchte mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz weitere Reformen im Bereich der Betrugsbekämpfung umsetzen.
Wer eine Immobilie verkauft, die als Hauptwohnsitz diente, darf den Gewinn steuerfrei stellen, zumindest bis zu einer bestimmten Grundstücksgröße. Doch was passiert, wenn das Grundstück größer ist oder unterschiedliche Widmungen aufweist?
Bei der Übertragung von Grundstücken wird die anfallende Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, mindestens jedoch vom Grundstückswert berechnet. Auch übernommene Schulden können Teil dieser Gegenleistung sein. Dies gilt auch für Schulden, bei welchen nur eine im Innenverhältnis wirkende Erfüllungsübernahme vereinbart wurde.
Befinden sich inländische Grundstücke im Betriebsvermögen, können bei (teil)unentgeltlicher Übergabe an einen Nachfolger Freibeträge zustehen, die die Abgabenlast reduzieren.
Mit dem Wartungserlass 2025 wurden die Liebhabereirichtlinien (LRL) an das Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive angepasst.
Das Budgetbegleitgesetz 2025 sieht erhebliche Verschärfungen im Bereich der Grunderwerbsteuer bei Übertragungen von Anteilen an Gesellschaften, zu deren Vermögen Grundstücke gehören, vor. Dabei wurden zwei neue Begriffe eingeführt: Erwerbergruppe und Immobiliengesellschaft.
Die Privatstiftung ist ein etabliertes Instrument der Vermögensverwaltung. Als eigentümerlose juristische Person ermöglicht sie es, Vermögen für einen definierten Zweck zu binden und vor Zersplitterung zu schützen. Ab dem 1.1.2026 gelten dafür Steuererhöhungen.