Zum Inhalt springen

Grundstück

Auskunftspflicht für Kapitalabflussmeldung? Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Auskunftspflicht für Kapitalabflussmeldung?

Seit 1.3.2015 sind Banken verpflichtet, höhere Kapitalabflüsse von privaten Konten an das Finanzministerium zu melden. Dabei kommt es öfters zu Prüfungen, die bei den Betroffenen Unsicherheit darüber auslösen, inwieweit Auskunft über Mittelherkunft und Mittelverwendung zu erteilen ist.

Herstellerbefreiung für Gebäude im Rahmen eines Scheidungsvergleiches Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Herstellerbefreiung für Gebäude im Rahmen eines Scheidungsvergleiches

Einkünfte aus der Veräußerung selbst hergestellter Gebäude sind von der Besteuerung befreit, wenn diese in den vorangegangenen zehn Jahren nicht zur Erzielung von Einkünften gedient haben. Im Falle einer Scheidung ist diese Befreiung unter Umständen nur anteilig möglich.

Anzahlungen im Tourismus Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Anzahlungen im Tourismus

Hinsichtlich geleisteter Anzahlungen kann sich durch die Senkung der Umsatzsteuer auf Nächtigungen von 13 auf 10% aktueller Handlungsbedarf im Tourismusbetrieb ergeben.

Freibetrag für begünstigte Vereine Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Freibetrag für begünstigte Vereine

Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts (BFG) gilt der Freibetrag für begünstigte Vereine nicht für Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Grundstücksveräußerungen.

Grunderwerbsteuer bei Personengesellschaften Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Grunderwerbsteuer bei Personengesellschaften

Ein inländisches Grundstück kann nur dann zum Vermögen einer Personengesellschaft gehören, wenn diese es durch einen Rechtsvorgang erworben hat. Die Grunderwerbsteuer kann dabei unter bestimmten Umständen vermieden werden.

Optionsmöglichkeit bei Geschäftsraummieten Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Optionsmöglichkeit bei Geschäftsraummieten

Die Vermietung von Geschäftsräumen ist von der Umsatzsteuer befreit. Der Vermieter kann aber per Option auf diese Befreiung verzichten und damit zum Vorsteuerabzug berechtigt werden.

Nachträgliche Umwidmung bei Übernahme der ImmoESt durch Käufer Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Nachträgliche Umwidmung bei Übernahme der ImmoESt durch Käufer

Eine nach der Veräußerung vorgenommene Umwidmung einer Immobilie des Altvermögens, die in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Grundstücksverkauf steht, wirkt auf den Veräußerungszeitpunkt zurück und führt beim Veräußerer zu einer höheren Besteuerung.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT