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Grundstück

Nachträgliche Umwidmung bei Übernahme der ImmoESt durch Käufer Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Nachträgliche Umwidmung bei Übernahme der ImmoESt durch Käufer

Eine nach der Veräußerung vorgenommene Umwidmung einer Immobilie des Altvermögens, die in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Grundstücksverkauf steht, wirkt auf den Veräußerungszeitpunkt zurück und führt beim Veräußerer zu einer höheren Besteuerung.

Kurzfristige Vermietungen sind umsatzsteuerpflichtig Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Kurzfristige Vermietungen sind umsatzsteuerpflichtig

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (außer zu Wohnzwecken) ist umsatzsteuerbefreit. Kurzfristige Vermietungen sind aber seit 1.1.2017 unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.

Liebhaberei bei Vermietung Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Liebhaberei bei Vermietung

Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen aus einkommensteuerlicher Sicht unter den Begriff der „Liebhaberei“ und sind steuerlich unbeachtlich.

Besteuerung von Zuwendungen an Privatstiftungen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Besteuerung von Zuwendungen an Privatstiftungen

Unentgeltliche Zuwendungen an Privatstiftungen unterliegen einer Stiftungseingangssteuer in Höhe von 2,5%. Abhängig von der Art der jeweiligen Vermögenszuwendung sind im Einzelfall steuerliche Besonderheiten zu beachten.

<!--:de-->Forschungsförderung: Erhöhung der Forschungsprämie<!--:--> Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Forschungsförderung: Erhöhung der Forschungsprämie

Forschung und experimentelle Entwicklung werden mit einer Forschungsprämie steuerlich gefördert. lm Rahmen der Steuerreform 2016 wird der Prozentsatz von 10 % auf 12 % erhöht. Geltend gemacht werden kann die… 

<!--:de-->Erhöhung der Immobilienertragssteuer (ImmoESt)<!--:--> Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Erhöhung der Immobilienertragssteuer (ImmoESt)

Der besondere Steuersatz für den Veräußerungsgewinn bei Grundstücksverkäufen wird ab 2016 von 25 % auf 30 % angehoben. Anstelle des besonderen Steuersatzes von 30 % kann auf Antrag der allgemeine Steuertarif (25 %… 

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