Grunderwerbsteueroptimale Übertragung von Liegenschaften im Gesellschaftsvermögen
Bei der Vereinigung oder Übertragung von mindestens 95% der Anteile an einer Holding-Gesellschaft wird keine Grunderwerbsteuerpflicht ausgelöst.
Bei der Vereinigung oder Übertragung von mindestens 95% der Anteile an einer Holding-Gesellschaft wird keine Grunderwerbsteuerpflicht ausgelöst.
Eine nach der Veräußerung vorgenommene Umwidmung einer Immobilie des Altvermögens, die in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Grundstücksverkauf steht, wirkt auf den Veräußerungszeitpunkt zurück und führt beim Veräußerer zu einer höheren Besteuerung.
Die Hauptwohnsitzbefreiung kommt auch dann zur Anwendung, wenn der Veräußerer während eines Teils der fünfjährigen Frist nicht Wohnungseigentümer war, sofern er innerhalb der letzten zehn Jahre zumindest fünf Jahre den Hauptwohnsitz in der Wohnung hatte und diesen aufgibt.
Vor dem Betriebsverkauf sollte genau geprüft werden, welche steuerliche Begünstigung gewählt werden kann.