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ImmoESt

Nachträgliche Umwidmung bei Übernahme der ImmoESt durch Käufer Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Nachträgliche Umwidmung bei Übernahme der ImmoESt durch Käufer

Eine nach der Veräußerung vorgenommene Umwidmung einer Immobilie des Altvermögens, die in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Grundstücksverkauf steht, wirkt auf den Veräußerungszeitpunkt zurück und führt beim Veräußerer zu einer höheren Besteuerung.

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Erhöhung der Immobilienertragssteuer (ImmoESt)

Der besondere Steuersatz für den Veräußerungsgewinn bei Grundstücksverkäufen wird ab 2016 von 25 % auf 30 % angehoben. Anstelle des besonderen Steuersatzes von 30 % kann auf Antrag der allgemeine Steuertarif (25 %… 

<!--:de-->Steuerblatt 3/2015<!--:--> Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Steuerblatt 3/2015

IMMOBILIEN: Neuregelung der Grunderwerbsteuer, Erhöhung der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) UMSATZSTEUER: Erhöhung des USt-Satzes SOZIALVERSICHERUNG: Erleichterung und Änderungen im GSVG Sachbezug bei Firmen-PKW STEUERREFORM: Ausblick auf nächste Ausgabe vom Steuerblatt BETRUGSBEKÄMPFUNG: Registrierkassenpflicht… 

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