Energiekostenzuschuss: Nachfrist zur Voranmeldung
Für die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss sind weitere Voranmeldungen in der Nachfrist vom 16.1.2023 bis 20.1.2023 über den aws Fördermanager möglich.
Für die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss sind weitere Voranmeldungen in der Nachfrist vom 16.1.2023 bis 20.1.2023 über den aws Fördermanager möglich.
Für die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss sind weitere Voranmeldungen in der Nachfrist vom 16.1.2023 bis 20.1.2023 über den aws Fördermanager möglich.
Im Juni 2022 wurde eine erneute Verlängerung der Fristen für die Aufstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise GmbHs und AGs, müssen binnen spätestens fünf
Monaten nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss aufstellen und spätestens neun Monate
nach dem Bilanzstichtag den Jahresabschluss beim Firmenbuch (elektronisch) einreichen und
offenlegen.