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Kleinunternehmer

Neue umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung

Neue umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung

Tax Austria 20. August 2024 9905 3 min read
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wird ab 1.1.2025 die Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer neu geregelt. Erstmals kann diese auch von Unternehmen angewendet werden, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben.
Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer neu (Abgabenänderungsgesetz 2024)

Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer neu (Abgabenänderungsgesetz 2024)

Tax Austria 22. Juli 2024 3093 3 min read
Die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde Mitte Juni 2024 veröffentlicht. In der Umsatzsteuer soll es bezüglich Kleinunternehmer ab 1.1.2025 zu wesentlichen Änderungen kommen, welche nachfolgend im Überblick zusammengefasst sind. Grenzüberschreitender Kleinunternehmer – EU weit Der Entwurf des AbgÄG 2024 stellt wesentliche Änderungen für österreichische Kleinunternehmer vor, welche ihr Geschäft auch in anderen EU-Mitgliedstaaten betreiben. Bisher… 
Neuerungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2024

Neuerungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2024

Tax Austria 18. Juni 2024 1842 3 min read
Der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 sieht Neuregelung zu Entnahmen bei Personengesellschaften, die Möglichkeit der Umwandlung von virtuellen Anteilen in eine Start-up-Mitarbeiterbeteiligung, eine neue grenzüberschreitende umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung und die Umsatzsteuerbefreiung für Lebensmittelspenden vor.
Kleinunternehmerpauschalierung

Kleinunternehmerpauschalierung

Tax Austria 18. April 2024 1288 3 min read
Es ist für die Kleinunternehmerpauschalierung unschädlich, wenn die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung deswegen nicht anwendbar ist, weil ihr eine speziellere unechte Umsatzsteuerbefreiung vorgeht.
Umsatzsteuerbare Vermietung einer Gemeinde an einen Sportverein

Umsatzsteuerbare Vermietung einer Gemeinde an einen Sportverein

Tax Austria 22. März 2024 1346 4 min read
Ein bloßes Abstellen auf eine AfA-Komponente genügt nicht, um festzustellen, ob eine umsatzsteuerbare entgeltliche Vermietung und Verpachtung durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts vorliegt. Vielmehr muss ein Vergleich mit der potentiell erzielbaren Miete vorgenommen werden.
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