COVID-19-Hilfsmaßnahmen bei Kleinunternehmern
Bei der Gewährung von Lockdown-Umsatzersatz und Ausfallsbonus sind bei Kleinunternehmern
Besonderheiten zu beachten.
Bei der Gewährung von Lockdown-Umsatzersatz und Ausfallsbonus sind bei Kleinunternehmern
Besonderheiten zu beachten.
Aufwandsentschädigungen, die für die Mitarbeit bei Testungen oder Impfaktionen gewährt
werden, sind von der Einkommensteuer befreit.
Der Nationalrat hat das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz beschlossen. Dieses Gesetz enthält
ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Abfederung der Folgen der COVID-19-Pandemie. Im
Folgenden werden ausgewählte Neuerungen überblicksmäßig dargestellt.
Die Lieferschwelle gilt ab 1.1.2021 nicht mehr. Für österreichische Unternehmer kann es daher
zur Anwendung von ausländischen Rechnungsausstellungsvorschriften kommen.