COVID-19-Hilfsmaßnahmen bei Kleinunternehmern
Bei der Gewährung von Lockdown-Umsatzersatz und Ausfallsbonus sind bei Kleinunternehmern
Besonderheiten zu beachten.
Bei der Gewährung von Lockdown-Umsatzersatz und Ausfallsbonus sind bei Kleinunternehmern
Besonderheiten zu beachten.
Aufwandsentschädigungen, die für die Mitarbeit bei Testungen oder Impfaktionen gewährt
werden, sind von der Einkommensteuer befreit.
Die Lieferschwelle gilt ab 1.1.2021 nicht mehr. Für österreichische Unternehmer kann es daher
zur Anwendung von ausländischen Rechnungsausstellungsvorschriften kommen.
Kurz vor dem Jahresende sollten nochmals alle Möglichkeiten, das steuerliche Ergebnis 2020 zu
gestalten und zu optimieren, überprüft werden. Folgende ausgewählte Steuertipps können
Unternehmern dabei als Entscheidungshilfe dienen.