Registrierkassenpflicht bei Buschenschanken
Beim Betrieb von Buschenschanken gibt es Erleichterungen von der Registrierkassenpflicht.
Beim Betrieb von Buschenschanken gibt es Erleichterungen von der Registrierkassenpflicht.
Die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer bei GmbH, AG, OG, KG, Verein, Privatstiftung, etc. hat bis spätestens 15.8.2018 bei einer zulässige Nachfrist bis 15.11.2018 zu erfolgen.
Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (außer zu Wohnzwecken) ist umsatzsteuerbefreit. Kurzfristige Vermietungen sind aber seit 1.1.2017 unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.
Die Hauptwohnsitzbefreiung kommt auch dann zur Anwendung, wenn der Veräußerer während eines Teils der fünfjährigen Frist nicht Wohnungseigentümer war, sofern er innerhalb der letzten zehn Jahre zumindest fünf Jahre den Hauptwohnsitz in der Wohnung hatte und diesen aufgibt.