Entlastungsmaßnahmen für Selbständige und Arbeitnehmer
Rückwirkend ab 1.1.2020 wurde der Eingangssteuersatzes der Einkommensteuer auf 20%
gesenkt. Zudem wurden die Zahlungserleichterungen ausgeweitet.
Rückwirkend ab 1.1.2020 wurde der Eingangssteuersatzes der Einkommensteuer auf 20%
gesenkt. Zudem wurden die Zahlungserleichterungen ausgeweitet.
Wird ein Gebäude (etwa Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, Geschäftslokale, etc.) erworben
und im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung überlassen, so kann der
Wertverzehr, den das Gebäude durch die Nutzung erfährt, durch den Ansatz einer Absetzung
für
Abnutzung (AfA) geltend gemacht werden.
Auf der Krankenhausrechnung ist für den Arztanteil keine Umsatzsteuer zu verrechnen. Werden
aber Einnahmen direkt dem Krankenhaus zugerechnet und nicht an den Arzt weitergeleitet, kann
dafür Umsatzsteuer anfallen.
Das Bundesfinanzgericht aktuell entschieden, dass ein Wiederaufnahmebescheid aufzuheben ist,
wenn der Prüfbericht keine konkreten Ausführungen zum Neuhervorgekommenen enthält.
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Abgrenzung zwischen Vermietung von Ferienwohnungen und
Urlaub am Bauernhof klargestellt.
Um trotz des COVID-19 bedingten Entfalls von Trainings und Wettkämpfen eine steuerfreie
Auszahlung von pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler zu ermöglichen, wurde
eine eigene gesetzliche Regelung geschaffen.
Mit 1.6.2020 gelten Änderungen bei der COVID-19-Kurzarbeit.
Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass auch Verluste aus einer Grundstücksveräußerung, die
sich aufgrund einer teilweisen Rücküberweisung des Veräußerungserlöses wegen Mängel im
Verkaufsobjekt ergeben, unter Umständen im Folgejahr berücksichtigt werden können.
Jener Teil der ausländischen Quellensteuer, der auf die österreichische Kapitalertragsteuer nicht
angerechnet werden kann, muss von der ausländischen Steuerbehörde im Wege eines
Rückerstattungsverfahrens zurückgefordert werden.
Unternehmen, die aufgrund der Covid-19-Einschränkungen im Zeitraum vom 16.3.2020 bis
15.9.2020 Umsatzausfälle von zumindest 40 % erleiden, können einen Antrag auf einen
Fixkostenzuschuss stellen. Dies gilt für alle Unternehmensgrößen und Unternehmen nahezu
aller Branchen.