COVID-19: Lehrlingsförderung 2020 beantragen
Um dem Corona-bedingten Rückgang bei betrieblich ausgebildeten Lehrlingen entgegenzuwirken,
sollen Unternehmen mit bis zu € 3.000 pro Lehranfänger im Jahr 2020 unterstützt werden.
Um dem Corona-bedingten Rückgang bei betrieblich ausgebildeten Lehrlingen entgegenzuwirken,
sollen Unternehmen mit bis zu € 3.000 pro Lehranfänger im Jahr 2020 unterstützt werden.
Die Corona-Krise hat auch bei vielen gemeinnützigen Organisationen zu massiven
wirtschaftlichen Einbußen geführt. Aus diesem Grund wurde nunmehr für Nonprofit-
Organisationen (NPO) ein Unterstützungsfonds eingerichtet, der mit Zuschüssen NPOs bei der
Bewältigung der COVID-19-Krise helfen soll.
Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen
abgabenrechtlich unter den Begriff der „Liebhaberei“ und sind steuerlich unbeachtlich. Daraus
resultierende Verluste können steuerlich nicht verwertet werden, und (Zufalls)Gewinne sind
nicht steuerpflichtig.
Mit dem am 24.7.2020 verlautbarten Konjunkturstärkungsgesetz werden umfangreiche
Entlastungsmaßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft eingeführt, die teils bereits
rückwirkend
mit 1.1.2020 in Kraft getreten sind.