Geltendmachung von Betriebsausgaben – Empfängerbenennung beachten!
Eine Empfängerbenennung darf von der Finanz nicht verlangt werden, wenn es dem
Unternehmer,
der Leistungen von einem Subunternehmer bezieht, unverschuldet nicht möglich ist, die
tatsächlichen Empfänger der Entgeltzahlung zu kennen.