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News

Elektrofahrzeuge im Steuerrecht

Elektrofahrzeuge im Steuerrecht

Tax Austria 20. Juni 2022 1313 2 min read
Aufgrund der gestiegenen Benzin- und Dieselpreise kann ein Elektrofahrzeug vorteilhaft sein. Es stellt sich dann die Frage, welche steuerlichen Vorteile die Anschaffung eines solchen Elektrofahrzeugs bietet.
Betriebsausgabenabzugsverbot für Sozialplan-Abfertigungen gleichheitswidrig

Betriebsausgabenabzugsverbot für Sozialplan-Abfertigungen gleichheitswidrig

Tax Austria 20. Juni 2022 1164 3 min read
2014 wurde der Betriebsausgabenabzug von freiwilligen Abfertigungen („Golden Handshakes“) eingeschränkt. Allerdings wurden davon auch Abfertigungen im Rahmen von Sozialplänen erfasst. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob nun diese Betriebsausgabeneinschränkung für Sozialplanzahlungen mit Wirkung zum 1.1.2023 als gleichheitswidrig auf.
Einkommensteuer bei entgeltlichem Verzicht auf Veräußerungs- und Belastungsverbot und Fruchtgenussrecht

Einkommensteuer bei entgeltlichem Verzicht auf Veräußerungs- und Belastungsverbot und Fruchtgenussrecht

Tax Austria 20. Juni 2022 1101 3 min read
Der entgeltliche Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht im außerbetrieblichen Bereich unterliegt im Gegensatz zum entgeltlichen Verzicht auf ein Veräußerungs- und Belastungsverbot nicht der Einkommensteuer. Fraglich ist die Art der Aufteilung eines pauschalen Gesamtentgelts.
Kein Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für den Betriebsausflug

Kein Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für den Betriebsausflug

Tax Austria 20. Juni 2022 1083 3 min read
Veranstaltet ein Arbeitgeber für seine Belegschaft einen Betriebsausflug, dürfen Vorsteuern aus Vorleistungen nicht abgezogen werden. Für solche Vorsteuern bestand bisher eine Vereinfachungsregelung, die aber mit 1.1.2022 abgeschafft wurde.
Vorsteuern aus Leistungen eines Ist-Besteuerers können erst im Zeitpunkt der Zahlung geltend gemacht werden.

Vorsteuern aus Leistungen eines Ist-Besteuerers können erst im Zeitpunkt der Zahlung geltend gemacht werden.

Tax Austria 20. Juni 2022 1132 3 min read
Um das Recht auf Vorsteuerabzug auszuüben, soll künftig der Leistungsempfänger wissen müssen, ob der leistende Unternehmer seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten besteuert.
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