Sozialversicherung: Beiträge sind vom Mindestanspruch zu berechnen!
SV-Beiträge sind zumindest von der arbeitsrechtlichen Mindestanspruchshöhe eines Arbeitnehmers zu entrichten. Selbst dann, wenn seine tatsächlichen Bezüge geringer sind.
SV-Beiträge sind zumindest von der arbeitsrechtlichen Mindestanspruchshöhe eines Arbeitnehmers zu entrichten. Selbst dann, wenn seine tatsächlichen Bezüge geringer sind.
Wer seine Betriebsausgaben pauschal ermittelt, kann nicht nur Steuern, sondern auch viel Zeit sparen. Auch wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer können eine Betriebsausgaben- und Vorsteuer-Pauschalierung nutzen.
Seit 1.9.2018 gilt nun Arbeitszeitnovelle 2018, deren Kernstück die Ausweitung der Höchstgrenzen der Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden am Tag ist.
In Österreich können Verbände für Straftaten ihrer Entscheidungsträger und Mitarbeiter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Somit kann nicht nur die natürliche Person, sondern auch der Verband bestraft werden.