Neues Start-Up-Förderungsgesetz
Im Rahmen des Regierungsprogramms wurden bedeutende Veränderungen im österreichischen Gesellschaftsrecht und im steuerlichen Modell für Mitarbeiterbeteiligungen angekündigt, um Start-Ups und KMU zu stärken.
Im Rahmen des Regierungsprogramms wurden bedeutende Veränderungen im österreichischen Gesellschaftsrecht und im steuerlichen Modell für Mitarbeiterbeteiligungen angekündigt, um Start-Ups und KMU zu stärken.
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Als Neugründer steht man einer Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben, Fristen und Meldeverpflichtungen gegenüber. Eine verspätete Abgabe oder die Nichteinhaltung von Fristen kann empfindliche Säumniszuschläge oder Geldstrafen nach sich ziehen.
Kürzlich wurde der Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2023 zur Begutachtung versandt. Nachstehend finden Sie einige steuerliche Eckpunkte des Gesetzesentwurfs zur Vorabinformation.
Gewinnausschüttungen an GSVG-pflichtige Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH unterliegen der Beitragspflicht nach dem GSVG. Wie sieht dies bei Ausschüttungen an Gesellschafter einer GmbH, die nicht Geschäftsführer sind, aus?
Gemeinnützige Sportvereine können unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei eine pauschale Reiseaufwandsentschädigung ausbezahlen. Mit 1.1.2023 wird diese von € 60 auf € 120 pro Einsatztag erhöht und auf höchstens € 720 pro Monat begrenzt.
Sozialversicherungsbeiträge sind auch dann Betriebsausgaben des Gesellschafter-Geschäftsführers im Rahmen seiner Basispauschalierung, wenn deren Bezahlung durch die GmbH erfolgt.
Wird eine selbständige oder nichtselbständige Tätigkeit im Ausland ausgeübt, stellt sich die Frage, welche sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen dies hat.
Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers und die Teuerungsprämie können bis zu einem bestimmten Höchstausmaß steuerfrei ausbezahlt werden.
Seit September 2022 gilt eine neue Verordnung, in der der Quellensteuerabzug und die Rückerstattung bereits gezahlter Abzugsteuer für nach Österreich überlassene Arbeitskräfte neu geregelt wird.