GRÜNDUNG EINES UNTERNEHMENS
Nun ist es soweit. Sie sind dabei Ihr eigenes Unternehmen zu gründen. Das nötige Know-How haben Sie im Kopf und das dazugehörige Budget mehr oder weniger in der Tasche. Dazu… GRÜNDUNG EINES UNTERNEHMENS
Nun ist es soweit. Sie sind dabei Ihr eigenes Unternehmen zu gründen. Das nötige Know-How haben Sie im Kopf und das dazugehörige Budget mehr oder weniger in der Tasche. Dazu… GRÜNDUNG EINES UNTERNEHMENS
Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers und die Teuerungsprämie können bis zu einem bestimmten Höchstausmaß steuerfrei ausbezahlt werden.
Seit September 2022 gilt eine neue Verordnung, in der der Quellensteuerabzug und die Rückerstattung bereits gezahlter Abzugsteuer für nach Österreich überlassene Arbeitskräfte neu geregelt wird.
Unternehmer können aktiven Arbeitnehmern eine Gewinnbeteiligung von bis zu € 3.000 ausbezahlen. Es besteht auch die Möglichkeit, ihnen eine abgabenfreie Teuerungsprämie von bis zu € 3.000 zuzuwenden. Allerdings dürfen die beiden Begünstigungen insgesamt den Betrag von € 3.000 pro Jahr nicht übersteigen.