Umwandlung von schlichtem Miteigentum in Wohnungseigentum
Wird ein Wohnhaus erstmalig parifiziert und die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt, wird aus bisherigem schlichten Miteigentum bzw. Alleineigentum dann Wohnungseigentum.
Wird ein Wohnhaus erstmalig parifiziert und die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt, wird aus bisherigem schlichten Miteigentum bzw. Alleineigentum dann Wohnungseigentum.
Ob bestimmte Werbungskosten zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen notwendig sind oder bloß Aufwendungen, die die private Lebensführung betreffen, ist immer wieder ein Streitpunkt mit der Finanz.
Unter gewissen Umständen kann eine Rückvergütung der NoVA innerhalb von fünf Jahren beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Auf Basis des Ministerratsbeschlusses vom 10.1.2018 können wir Ihnen zum „Familienbonus Plus“ erste Informationen geben.