Abzugsteuer bei Musikveranstaltungen
Engagiert ein Musikveranstalter Künstler oder andere Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen aus dem Ausland, muss er eine Abzugsteuer einzubehalten.
Engagiert ein Musikveranstalter Künstler oder andere Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen aus dem Ausland, muss er eine Abzugsteuer einzubehalten.
Bei nur kurzfristig befristeten Auslandsaufenthalten müssen alle weltweiten Einkünfte in Österreich versteuert werden.
Die Verköstigung von Mitarbeitern in der betriebseigenen Kantine bietet sowohl für den Dienstgeber als auch für die Dienstnehmer Vorteile. Dazu zählen der geringere Zeitaufwand für die Essenseinnahme sowie die Möglichkeit der innerbetrieblichen Kommunikation zwischen den Mitarbeitern.
Unter Umständen kann eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen beantragt und ein Liquiditätsvorteil lukriert werden.