Zum Inhalt springen

Steuer

Ort der Geschäftsleitung einer ausländischen GmbH

Ort der Geschäftsleitung einer ausländischen GmbH

Tax Austria 18. Mai 2024 2814 4 min read
Der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung ist dort, wo der für die Geschäftsleitung entscheidende Wille gebildet wird, somit die für die Führung des Unternehmens notwendigen und wichtigen Maßnahmen getroffen werden.
Ausländische Quellensteuern bei steuerfreien Beteiligungserträgen

Ausländische Quellensteuern bei steuerfreien Beteiligungserträgen

Tax Austria 18. Mai 2024 1075 3 min read
Eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes zeigt erneut, dass durch Doppelbesteuerungsabkommen zwar die juristische Doppelbesteuerung (selbes Einkommen bei selber Person), nicht aber die wirtschaftliche Doppelbesteuerung (selbes Einkommen bei anderer Person) vermieden wird.
Umsatzsteuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen

Umsatzsteuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen

Tax Austria 18. Mai 2024 1936 3 min read
Das Finanzministerium hat häufig gestellte Fragen zum Thema „Umsatzsteuerbefreiung bei Photovoltaikanlagen“ beantwortet.
Der faktische Geschäftsführer im Steuerrecht

Der faktische Geschäftsführer im Steuerrecht

Tax Austria 18. April 2024 8606 3 min read
Der Begriff des faktischen Geschäftsführers ist nicht definiert, wurde aber durch die Rechtsprechung herausgearbeitet. Er kommt daher, dass dem formell bestellten Geschäftsführer nicht immer die tatsächliche Handhabung und Willensbildung innerhalb eines Unternehmens zukommt.
Start-up-Mitarbeiterbeteiligung

Start-up-Mitarbeiterbeteiligung

Tax Austria 18. April 2024 8708 3 min read
Ende 2023 wurde vom Nationalrat das Start-Up-Förderungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz wurde eine Begünstigung für die Beteiligung von Dienstnehmern speziell an Start-Ups geschaffen. Die Ausgabe von Mitarbeiterbeteiligungen soll einerseits die Bindung von Mitarbeitern an das Unternehmen fördern und andererseits hochqualifiziertes Personal angemessen vergüten.
Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT