Befreiung von der ImmoESt beim Grundstückstausch
Der Verwaltungsgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Bedingungen ein
Grundstückstausch nicht der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) unterliegt.
Der Verwaltungsgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Bedingungen ein
Grundstückstausch nicht der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) unterliegt.
Wegen des Krieges in der Ukraine wollen viele die dortige Not durch eine Spende lindern. Dabei
gilt es zu beachten, dass nur Spenden an bestimmte Einrichtungen steuerlich abgesetzt werden
können.
Am 1.3.2022 wurden in jedem Bezirk von Wien flächendeckende Kurzparkzonen und das
Parkpickerl für die jeweiligen Bezirks-Bewohner eingeführt. Aufgrund dieser neuen
Parkraumbewirtschaftung kann aus lohnsteuerlicher Sicht der Ansatz eines Sachbezugs
notwendig werden, wenn ein Dienstnehmer einen Firmenparkplatz zur Verfügung gestellt
bekommt.
Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichthofs (EuGH) gelten ausländische
Unternehmer, die ein im Inland gelegenes Grundstück besitzen und steuerpflichtig vermieten,
nur dann als inländische Unternehmer, wenn sie im Inland bzw. bei der Immobilie über eigenes
Personal für die Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Vermietung verfügen, das zu
autonomem Handeln befähigt.