Zum Inhalt springen

Steuer

Scheinrechnungen: Kein Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Scheinrechnungen: Kein Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger

Weisen Rechnungen Umsatzsteuer aus, obwohl keine Leistungen erbracht wurden, so handelt es sich dabei um Scheinrechnungen. Die in solchen Scheinrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer muss vom Rechnungsaussteller abgeführt werden, während dem Rechnungsempfänger kein Vorsteuerabzug zusteht.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT