Steuerliches Wohlverhalten für Gewährung von COVID-19 Beihilfen
Die Inanspruchnahme von COVID-19-Förderungen durch Unternehmen hängt von deren
steuerlichem Wohlverhalten ab.
Die Inanspruchnahme von COVID-19-Förderungen durch Unternehmen hängt von deren
steuerlichem Wohlverhalten ab.
Bei Arbeitgebern, deren Dienstnehmer insbesondere aufgrund der derzeitigen COVID-19-
Pandemie grenzüberschreitend im Homeoffice tätig sind, kann es zu unterschiedlichen
steuerlichen Konsequenzen kommen.
Ob bei der Vermietung von für den GmbH-Gesellschafter angeschafften bzw. hergestellten
Immobilien durch die GmbH an den eigenen Gesellschafter Umsatzsteuer in Rechnung zu
stellen ist und der GmbH dafür zugleich auch der Vorsteuerabzug zusteht, hängt davon ab, ob
die Überlassung eine unternehmerische Tätigkeit darstellt.
Im Zuge der Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien wurde ergänzt, dass eine Heilbehandlung auch
telefonisch erfolgen kann.