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Umsatzsteuer

Reverse Charge bei der Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Reverse Charge bei der Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten

Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichthofs (EuGH) gelten ausländische
Unternehmer, die ein im Inland gelegenes Grundstück besitzen und steuerpflichtig vermieten,
nur dann als inländische Unternehmer, wenn sie im Inland bzw. bei der Immobilie über eigenes
Personal für die Leistungserbringung im Zusammenhang mit der Vermietung verfügen, das zu
autonomem Handeln befähigt.

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mag. renate otti