Einschränkung der Steuerfreiheit von COVID-19-Hilfsmaßnahmen
Die Steuerfreiheit von Umsatzersatz und Ausfallsbonus im Rahmen der
Kleinunternehmerpauschalierung wurde eingeschränkt.
Die Steuerfreiheit von Umsatzersatz und Ausfallsbonus im Rahmen der
Kleinunternehmerpauschalierung wurde eingeschränkt.
Aufgrund der steuerlichen Vorteile haben sich immer mehr Unternehmer entschieden, ein
Elektrofahrzeug zu erwerben. Das Verhältnis zwischen privater und unternehmerischer Nutzung
wird nun verstärkt von der Finanz geprüft.
Bei der Gewährung von Lockdown-Umsatzersatz und Ausfallsbonus sind bei Kleinunternehmern
Besonderheiten zu beachten.
The new rules concerning the EU VAT regime entered into force on the 1 July, creating a simplified VAT regime for cross-border supplies of goods (B2C) and distance sales. The new rules…
Mit dem Bundesgesetz über die Prüfung von Förderungen des Bundes aufgrund der COVID-19
Pandemie (CFPG) wird die nachträgliche Kontrolle der unterschiedlichen Förderungen zur
Bewältigung der COVID-19 Krise ermöglicht.
Wer längere Zeit auf die Erstattung von zu viel bezahlter Umsatzsteuer warten muss, hat nach
Unionsrecht Anspruch auf Zinsen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) kürzlich
entschieden.
Muss sich ein Versandhändler, der in Österreich umsatzsteuerpflichtig ist, deregistrieren lassen, um an EU-OSS in einem anderen Mitgliedstaat teilnehmen zu können? Antwort: Nein, der Versandhändler muss sich nicht in Österreich…
Ob bei der Vermietung von für den GmbH-Gesellschafter angeschafften bzw. hergestellten
Immobilien durch die GmbH an den eigenen Gesellschafter Umsatzsteuer in Rechnung zu
stellen ist und der GmbH dafür zugleich auch der Vorsteuerabzug zusteht, hängt davon ab, ob
die Überlassung eine unternehmerische Tätigkeit darstellt.
Im Zuge der Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien wurde ergänzt, dass eine Heilbehandlung auch
telefonisch erfolgen kann.
Um Chancengleichheit zwischen EU-Unternehmen und Unternehmen aus dem Drittland bei der
Belieferung von Privatpersonen mit Waren herzustellen, gelten ab 1.7.2021 neue
Bestimmungen zum Einfuhr-Versandhandel, wobei hinsichtlich des Orts der Lieferung und damit
dem Ort, an dem die Umsatzsteuer geschuldet wird, das Bestimmungslandprinzip eingeführt
wird.