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Umsatzsteuer

Kurzfristige Vermietungen sind umsatzsteuerpflichtig Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Kurzfristige Vermietungen sind umsatzsteuerpflichtig

Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken (außer zu Wohnzwecken) ist umsatzsteuerbefreit. Kurzfristige Vermietungen sind aber seit 1.1.2017 unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.

Rechnungsmerkmale für Vorsteuerabzug prüfen! Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

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Bundesfinanzgericht und Europäischer Gerichtshof haben in Erkenntnissen dazu Stellung genommen, wie genau eine Lieferung oder Leistung in einer Rechnung beschrieben werden muss.

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mag. renate otti