Zum Inhalt springen

Vereine

Selbstanzeige bei Meldeverstößen nach dem WiEReG Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Selbstanzeige bei Meldeverstößen nach dem WiEReG

Alle meldepflichtigen Rechtsträger müssen ihre wirtschaftlichen Eigentümer über das Unternehmensserviceportal des Bundes (USP) im Register der wirtschaftlichen Eigentümer melden. Bei Verstößen gegen diese Meldepflicht kann es zu Strafen kommen, die jedoch bei rechtzeitiger Selbstanzeige verhindert werden können.

Steuerliche Begünstigung für Vereine bewahren Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Steuerliche Begünstigung für Vereine bewahren

Wenn der Verlust der steuerlichen Begünstigungen für den gesamten Verein droht, kann eine Einbringung des begünstigungsschädlichen Geschäftsbetriebes in eine körperschaftsteuerpflichtige Tochter-GmbH helfen.

Freibetrag für begünstigte Vereine Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Freibetrag für begünstigte Vereine

Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts (BFG) gilt der Freibetrag für begünstigte Vereine nicht für Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Grundstücksveräußerungen.

Bitte bloß kein Schwarzgeld! Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Bitte bloß kein Schwarzgeld!

Ob Wirtschaftstreuhänder, Gewerbetreibender, Notar oder Rechtsanwalt – Angehörige dieser und anderer Berufsstände haben seit 2017 umfassende neue Regelungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beachten. Das Themen- und Risikobewusstsein… 

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT