Finanzreserve von Vereinen
Begünstigungen gemeinnütziger bzw. mildtätiger Vereine sind daran geknüpft, dass der Verein nach der Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung seiner begünstigten Zwecke dient. Beim Ansparen von Reserven bzw. beim Vermögensaufbau müssen begünstigte Vereine daher Besonderheiten beachten.










