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VwGH

Immobilien: Geschenkt oder gekauft? Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Immobilien: Geschenkt oder gekauft?

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sah) ein entgeltliches Rechtsgeschäft erst dann gegeben,
wenn die Gegenleistung zumindest 75 % des Verkehrswertes der übergebenen Liegenschaft
beträgt. Diese Entscheidung sollte insbesondere bei der Übertragung von Immobilien im
Familienbereich berücksichtigt werden.

Vorsicht bei Kauf einer GmbH mit Verlustvorträgen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Vorsicht bei Kauf einer GmbH mit Verlustvorträgen

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass aufgrund eines Wechsels des
Unternehmensgegenstandes zusammen mit einem entgeltlichen Gesellschafter- und
Geschäftsführerwechsel die Verlustvorträge einer verkauften GmbH verloren gehen.

Achtung beim Antrag auf Verlängerung der Beschwerdefrist Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Achtung beim Antrag auf Verlängerung der Beschwerdefrist

Die Frist zur Einreichung einer Beschwerde oder eines Vorlageantrags gegen einen
Abgabenbescheid beträgt einen Monat. Diese Frist kann – auch mehrfach – auf Antrag des
Steuerpflichtigen verlängert werden. Allerdings sind bei solchen Fristverlängerungsanträgen
Feinheiten zu beachten, um keine Fristversäumnis zu riskieren.

Angemessenheit von Schmutzzulagen für Dienstnehmer Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Angemessenheit von Schmutzzulagen für Dienstnehmer

Dienstnehmer können für Arbeiten, die unter besonderen Bedingungen geleistet werden, neben
dem Grundgehalt bzw. -lohn auch noch Zulagen erhalten, wobei dazu insbesondere die
Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (SEG-Zulagen) zählen, die bis zu € 360 pro
Monat lohnsteuerfrei sind.

Verkauf von Grundstücken durch gemeinnützige Vereine Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Verkauf von Grundstücken durch gemeinnützige Vereine

[:de]Beim Verkauf von Grundstücken durch gemeinnützige Vereine unterliegt der Veräußerungsgewinn auch dann der ImmoEst, wenn der Veräußerungserlös aus den Grundstücksverkäufen den begünstigten Zweck mitfinanziert. Gemeinnützige Vereine sind ein wichtiger Bestandteil unseres Gesellschaftslebens. Trotz der Wichtigkeit für unser Gesellschaftsleben können solche Vereine der Steuerpflicht unterliegen.[:en]Beim Verkauf von Grundstücken durch gemeinnützige Vereine unterliegt der Veräußerungsgewinn
auch dann der ImmoEst, wenn der Veräußerungserlös aus den Grundstücksverkäufen den
begünstigten Zweck mitfinanziert.[:es]Beim Verkauf von Grundstücken durch gemeinnützige Vereine unterliegt der Veräußerungsgewinn
auch dann der ImmoEst, wenn der Veräußerungserlös aus den Grundstücksverkäufen den
begünstigten Zweck mitfinanziert.[:]

ImmoESt-Befreiung bei Grundstückstausch Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

ImmoESt-Befreiung bei Grundstückstausch

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat erstmals die Voraussetzungen der Befreiungsbestimmung
für die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) bei Tauschvorgängen von Grundstücken im Rahmen
behördlicher Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland konkretisiert.

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