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Verbesserungen beim Pendlerrechner

<!--:de-->Verbesserungen beim Pendlerrechner<!--:--> Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Nachdem der Pendlerrechner seit seiner Einführung Arbeitswege teilweise falsch berechnete, wurde er überarbeitet. Nun soll er realiltätsnäher sein und eine einfache Handhabung für die Pendler garantieren.

Aufgrund zahlreicher Beschwerden wurde der Pendlerrechner überarbeitet. Folgende Maßnahmen sollen die Ergebnisse der Berechnungen realitätsnäher machen:

  • Realistischere Annahme von Autofahrzeiten in Ballungsräumen
  • Heranziehen der reinen Strecke von öffentlichen Verkehrsmitteln bei einer nur unwesentlich schnelleren Variante mit dem Auto
  • Fußwege gelten nicht mehr als Strecke öffentlicher Verkehrsmittel
  • Autofahrten sollen nur mehr 15 % der gesamten Wegstrecke betragen, ansonsten steht das große Pendlerpauschale zu
  • Bei Gleitzeitmodellen kann nun die Uhrzeit angegeben werden, zu der man tatsächlich überwiegend zu arbeiten beginnt und aufhört

Die Anwendung des Pendlerrechners gilt rückwirkend ab 1. 1. 2014

Ausdruck Dienstgeber vorlegen

Dienstnehmer, die bereits ein Formular L34 beim Dienstgeber abgegeben haben, müssen trotzdem bis spätestens 30. 9. 2014 einen Ausdruck des Ergebnisses vom
Pendlerrechner beim Dienstgeber vorlegen. Ansonsten darf der Dienstgeber das Pendlerpauschale bzw. den Pendlereuro nicht mehr in der Lohnverrechnung berücksichtigen.

Den Pendlerrechner finden Sie online auf: https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner

Siehe auch BMF Pendlerrechner Online

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