Zum Inhalt springen

Verlustabzug bei natürlichen Personen

Ab der Veranlagung 2014 gibt es keine Einschränkung der Verlustvortragsgrenze für natürliche Personen. Und bei Wartetastenverlusten fällt die 75%ige Verrechnungsgrenze.     

Bis zur Veranlagung 2013 können betrieblich erlittene Verluste aus vorangegangenen Jahren nur im Ausmaß von 75 % des Gesamtbetrags der ]ahreseinkünfte als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies unabhängig davon, ob der Gewinn im Rahmen einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder Bilanzierung ermittelt wird.

Ab der Veranlagung 2014 fällt diese Einschränkung der Vortragsgrenze für natürliche Personen (etwa Einzeluntemehmer oder Gesellschafler einer Personengesellschaft) weg. lm Zusammenhang mit Wartetastenverlusten fällt zudem die 75%ige Verrechnungsgrenze. Es können daher Verlustvorträge bis zur Höhe von 100 % der steuerpflichtigen Einkünfte als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Tax Austria News

Progressionsvorbehalt: Auch Auslandseinkünfte zählen

Progressionsvorbehalt: Auch Auslandseinkünfte zählen

21. Oktober 2026

Wer in Österreich freiwillig zur unbeschränkten…

Umsatzsteuerlichen Behandlung von Unternehmensübertragungen

Umsatzsteuerlichen Behandlung von Unternehmensübertragungen

21. Oktober 2026

In Österreich ist die Übertragung von…

Verrechnungspreise im Visier des Finanzstrafrechts

Verrechnungspreise im Visier des Finanzstrafrechts

21. Oktober 2026

Nachträgliche Korrekturen von Verrechnungspreise im Rahmen…

Buchen Sie jetzt Ihren persönlichen ZOOM-Termin – wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen! Damit wir uns optimal auf Ihren Termin vorbereiten können, beschreiben Sie uns bitte im Anmeldeformular unter „Hinweise“ kurz Ihr Anliegen bzw. Ihr Thema.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarungen sind Online, per Telefon oder E-Mail möglich. Bitte senden Sie uns 3 Terminvorschläge.

Per Telefon
+43 1 22 88 700

Per E-Mail
office@tax-austria.at

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT