Zum Inhalt springen
Image

Verluste aus Fremdwährungskrediten

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat kürzlich die steuerliche Behandlung der Konvertierung von Fremdwährungskrediten klargestellt

Entgegen der Finanzverwaltung und dem Bundesfinanzgericht (BFG) ist demnach der Verlust aus einem betrieblichen Fremdwährungskredit zur Gänze von der Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage absetzbar.
Aufgrund dieses Erkenntnisses dürfen Unternehmer Kursverluste aus Fremdwährungskrediten steuerlich ungekürzt verwerten. Das bedeutet aber auch, dass Gewinne aus der Konvertierung ebenfalls zur Gänze steuerlich zu berücksichtigen sind.

News

Erhöhte Sachbezugs-Besteuerung von E-Firmenfahrzeugen geplant

Erhöhte Sachbezugs-Besteuerung von E-Firmenfahrzeugen geplant

21. Juli 2026

Mit 1.1.2027 soll die steuerliche Begünstigung…

Änderungen bei Ertragsteuer und ImmoESt

Änderungen bei Ertragsteuer und ImmoESt

21. Juli 2026

Das Parlament hat das Budgetbegleitgesetz 2027–2028…

Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie

Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie

21. Juli 2026

Ziel der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist es, Gehaltsunterschiede…

IHR THEMA?
Jetzt buchen! Wir freuen uns auf den ZOOM-Termin mit Ihnen. Bitte beschreiben Sie uns im Anmeldeformular unter HINWEISE kurz IHR THEMA!

Terminvereinbarungen

gerne auch per
Tel.: +43 1 22 88 700
Email: office@tax-austria.at
Bitte senden Sie uns 3 Terminvorschläge!

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT