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Tax Austria

Großreparaturen bei umsatzsteuerfreier Veräußerung eines Gebäudes

Großreparaturen bei umsatzsteuerfreier Veräußerung eines Gebäudes

Tax Austria 17. April 2025 1547 3 min read
Um Diskussionen mit dem Finanzamt wegen zu berichtigender Vorsteuern zu vermeiden, sollten Sie bei Sanierungen im Gebäudebereich zeitnahe Dokumentationen machen und vorab klären, ob es sich bei dabei um eine Großreparatur handelt.
Meldepflicht für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten

Meldepflicht für land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeiten

Tax Austria 17. April 2025 603 3 min read
Land- und Forstwirte dürfen im Zusammenhang mit ihrer landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit eine Reihe von selbständigen "Zusatztätigkeiten" ausüben, für die sie in einem gewissen Rahmen keinen Gewerbeschein benötigen. Betriebsführende, die solche land- und forstwirtschaftlichen Nebentätigkeiten ausüben, müssen ihre jährlichen Bruttoeinnahmen (inklusive Umsatzsteuer und ohne Berücksichtigung von Ausgaben) bis spätestens 30.4.2025 an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) melden.
Parlament beschloss steuerliche Änderungen

Parlament beschloss steuerliche Änderungen

Tax Austria 17. April 2025 797 2 min read
National- und Bundesrat haben das Bundessanierungsmaßnahmengesetz 2025 beschlossen, um das Steueraufkommen kurzfristig zu erhöhen. Die nachstehend beispielhaft angeführten Änderungen traten größtenteils mit Anfang April 2025 in Kraft.
Gewinnausschüttungen in GSVG-Beitragsgrundlage?

Gewinnausschüttungen in GSVG-Beitragsgrundlage?

Tax Austria 17. April 2025 1466 3 min read
Gewinnausschüttungen an geschäftsführende Gesellschafter einer wirtschaftskammerzugehörigen GmbH sind in die Berechnung der Beitragsgrundlage für die GSVG-Pflichtversicherung einzubeziehen.
Lohnsteuerfreie Teilnahme an Betriebsveranstaltungen

Lohnsteuerfreie Teilnahme an Betriebsveranstaltungen

Tax Austria 17. April 2025 1324 3 min read
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat entschieden, dass auch geldwerte Vorteile aus Betriebsveranstaltungen, die über den steuerfreien Betrag von € 365 pro Mitarbeiter hinausgehen, nicht zur Lohnsteuerpflicht führen, wenn sie im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers gewährt werden.
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