Tax Austria
Neue umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wird ab 1.1.2025 die Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer neu geregelt. Erstmals kann diese auch von Unternehmen angewendet werden, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben.
Selbstanzeige vor Ankündigung der Außenprüfung
Die im Jahr 2014 eingeführte Abgabenerhöhung hat zur Folge, dass Selbstanzeigen, die erst bei Ankündigung einer Prüfungshandlung erstattet werden, nur dann strafbefreiend wirken, wenn neben den offengelegten, verkürzten Abgaben auch der entsprechende Zuschlag bezahlt wird.
Verschärfte Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferung
Trotz diverser EuGH-Judikate bestehen strenge Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen. Werden diese Vorgaben nicht berücksichtigt, kann es zu empfindlichen umsatzsteuerlichen Nachversteuerungen kommen.
Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer neu (Abgabenänderungsgesetz 2024)
Die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde Mitte Juni 2024 veröffentlicht. In der Umsatzsteuer soll es bezüglich Kleinunternehmer ab 1.1.2025 zu wesentlichen Änderungen kommen, welche nachfolgend im Überblick zusammengefasst sind. Grenzüberschreitender Kleinunternehmer – EU weit Der Entwurf des AbgÄG 2024 stellt wesentliche Änderungen für österreichische Kleinunternehmer vor, welche ihr Geschäft auch in anderen EU-Mitgliedstaaten betreiben. Bisher…
Hauptwohnsitzbefreiung nach drei Jahren?
Ein neues Grundstück sollte bereits vor Verkauf des alten Grundstücks erworben und mit den Bauarbeiten zeitnah begonnen werden, um unter die Hauptwohnsitzbefreiung zu fallen.





