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Neuerliche Covid-Förderungen zum 4. Lockdown Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Neuerliche Covid-Förderungen zum 4. Lockdown

Das Finanzministerium hat informiert, dass aufgrund des neuerlichen COVID-19-Lockdowns die
bekannten Förderinstrumente wie Ausfallsbonus und Verlustersatz bis März 2022 verlängert
werden. Nachstehend finden Sie die Eckpunkte im Überblick.

Kann man seiner GmbH etwas schenken? Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Kann man seiner GmbH etwas schenken?

Eine steuerneutrale Übertragung von Wirtschaftsgütern auf die GmbH ist nur unter den
Voraussetzungen einer Umgründung möglich. Eine „Schenkung“ an die eigene GmbH kann
hingegen zu massiven Steuerlasten führen.

Abriss eines gekauften Gebäudes Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Abriss eines gekauften Gebäudes

Wenn ein Unternehmer oder Vermieter eine Liegenschaft erwirbt, auf der bereits ein Gebäude
steht, so stellt sich oftmals die Frage, ob Abbruchkosten und der Wert des Gebäudes sofort als
Aufwand abgeschrieben werden können oder aktiviert werden müssen.

Straffreiheit bei fehlerhaften COVID-19-Förderanträgen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Straffreiheit bei fehlerhaften COVID-19-Förderanträgen

Wenn ein Unternehmer bei der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG)
einen Zuschuss erhalten hat, ihm dieser jedoch nicht oder nicht in voller Höhe zusteht (weil er
etwa nicht antragsberechtigt war oder eine Korrektur hinsichtlich der Höhe des erhaltenen
Zuschusses notwendig ist), besteht die Möglichkeit, den Zuschuss gänzlich oder teilweise
zurückzuzahlen.

Eckpunkte der geplanten Steuerreform 2022 Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Eckpunkte der geplanten Steuerreform 2022

Das Finanzministerium hat einen Überblick über die geplante Steuerreform veröffentlicht. Die
weitere Gesetzwerdung und das Inkrafttreten bleiben abzuwarten.

Reduzierte Umsatzsteuersätze enden mit 31.12.2021 Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Reduzierte Umsatzsteuersätze enden mit 31.12.2021

Laut Finanzministerium ist der begünstigte Steuersatz in Gastronomie, Beherbergung, Kultur und
Publikationen von 5 % bis einschließlich 31.12.2021 befristet. Somit gelten ab 2022 wieder die
früheren Umsatzsteuersätze.

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